ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: smashing suns – Tennis school Mocker
I. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für jeden Nutzer dieser Website und für alle Verträge zwischen der smashing suns Tennis school Mocker („Tennisschule“) und ihren Kunden. Die Tennisschule schließt sämtliche Vereinbarungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB ab.
II. Änderungen:
Die auf der WEBSITE angebotenen Dienste und Inhalte oder Teile hiervon sowie die Dienstleistungen der Tennisschule können von dieser jederzeit aus welchen Gründen auch immer (i) geändert, (ii) eingeschränkt oder auch (iii) ganz eingestellt werden. Die Tennisschule ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
III. Trainingsvereinbarung:
- Eine Trainingseinheit dauert 50 Minuten, eine Doppeleinheit 90 Minuten. Vereinbarte Trainerstunden müssen 24 Stunden vor Spielbeginn vom Kunden abgesagt werden, sonst werden Trainerstunde und Platzmiete in Rechnung gestellt.
- Es liegt im Ermessen der Tennisschule, welcher Trainer bzw. welche Trainer für das Training eingeteilt werden, so weit möglich wird die Tennisschule auf Wünsche der Kunden eingehen.
- Einzelne Kunden, die an einem Gruppentraining teilnehmen (2 oder mehr Personen) können von ihnen versäumte Stunden weder zu einem anderen Termin kostenlos nachholen, noch erhalten sie nachträglich eine Teilrückerstattung des Kaufpreises oder eine Gutschrift eines Teilbetrages, wenn die von ihnen versäumte Unterrichtsstunde(n) mit anderen Mitgliedern der Trainingsgruppe abgehalten wurde. Dies gilt auch, wenn der einzelne Kunde 24 Stunden oder früher absagt.
- Sämtliche Möglichkeiten, vom Kunden versäumte bzw. innerhalb von 24 Stunden abgesagte Unterrichtsstunden kostenlos nachzuholen, stellen eine Kulanzleistung der Tennisschule dar und der Kunde hat darauf keinen Rechtsanspruch.
- Kann ein Kunde aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit längerfristig an einem von ihm bereits bezahlten oder verbindlich gebuchten Kurs nicht teilnehmen, werden ihm nach Vorlage eines ärztlichen Attests die nicht konsumierten Stunden gutgeschrieben.
- Rabatte und sonstige Gutschriften werden auf zukünftige Leistungen angerechnet und werden nicht bar abgelöst.
- Wenn Trainer der Tennisschule einen vereinbarten oder fixen Trainingstermin unentschuldigt nicht wahrnehmen, hat dies der Kunde der Tennisschule umgehend zu melden. In diesem Fall wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten. Ist dieser Termin für den Kunden nicht möglich, erhält er eine Gutschrift im Wert der versäumten Unterrichtseinheit. Damit sind alle Ansprüche des Kunden an die Tennisschule abgegolten.
- Solange der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, hat er keine Ansprüche auf Vertragserfüllung durch die Tennisschule.
IV. Preise /Zahlungen:
- Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; sämtliche Preise der Tennisschule sind freibleibend, unverbindlich und jederzeit abänderbar; sämtliche angegebenen Preise sind einschließlich der österreichischen Umsatzsteuer (als Bruttopreise) angegeben.
- Sämtliche Kurse, Blöcke, Trainerstunden oder sonstigen Dienstleistungen der Tennisschule sind im Vorhinein (allenfalls nach Absolvierung einer Schnupperstunde, wenn dies vereinbart wurde) zur Gänze zu bezahlen.
- Bei einer Zahlungsverzögerung von mehr als 14 Tagen, ist die Tennisschule berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
- Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere auch vorprozessuale anwaltliche Mahnkosten oder Kosten eines Gläubigerschutzverbandes zu ersetzen. Pro Mahnung durch die Tennisschule stellt diese dem Kunden Mahnbearbeitungs-, Evidenzhaltungs- und Portokosten in Rechnung.
V. Schadenersatz
Handelt es sich nicht um Personenschäden, haftet die Tennisschule nicht bei einfacher Fahrlässigkeit. Die Tennisschule haftet daher nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden, wobei die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und dann nur begrenzt auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden bis zur Höhe der Vertragssumme pro Schadensfall begrenzt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Tennisschule haftet nicht für Verletzungen oder Unfälle, die einem Kunden im Zuge der vertragsgemäßen Erfüllung der Dienstleistung zustoßen.
Die Mitnahme von Tieren in die Tennisschule ist nicht gestattet. Für Schäden, die von mitgebrachten Personen, mit denen die Tennisschule nicht in einem Vertragsverhältnis steht, verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
VI. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an dem von der Tennisschule leihweise zur Verfügung gestelltem Trainingsmaterial. Der Kunde haftet auch für jegliche Schäden gegenüber der Tennisschule oder deren Kunden, die von ihm oder von ihm mitgenommenen dritten Personen oder Tieren verursacht werden.
Der Kunde stimmt bei Vertragsabschluss mit der Tennisschule zu, dass er die Trainingseinheiten auf eigene Gefahr besucht.
VI. Schutzrechte
„SMASHING SUNS“ und das LOGO sind als CTM Gemeinschaftsmarken (CTM 009427485 und CTM 009426917) EU weit geschützt.
VII. Anschriften und Bankverbindung
Büro Tennisschule:
smashing suns Tennis school Mocker
1130 Wien, Goldmarkplatz 1
Tel: 01 – 877 70 11
ATU 54522306
Erste Bank, BLZ 20111, KontoNr. 7811810
Anlagen:
smashing suns Tennis school Mocker
Tennisanlage ASVÖ Wien
1130 Wien, Linienamtsgasse 7
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Tennisgarten Hietzing
1130 Wien, Goldmarkplatz 1
VIII. Schlussbestimmungen:
Erfüllungsort ist der Sitz der Tennisschule außer es wurde im Einzelfall eine andere vertragliche Regelung getroffen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten über und aus Verträgen mit der Tennisschule bzw. aus der Nutzung der WEBSITE ist das im Sprengel der Tennisschule sachlich zuständige Gericht. Es kommt österreichisches Recht mit Ausnahme der (europäischen) Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
Sollten Bestimmungen bzw. wesentliche Bestandteile der AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt ersatzweise eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Wien, am 18.02.2011 Dieter Mocker und Martin Florian
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